Betriebsordnung und Besucherordnung
„Zirkuspark – der Kinderwelt“

der sich im Einkaufszentrum Olympie Teplice, Srbická 464, 415 01, befindet
Betreiber: BOWNESSIE s.r.o., Identifikationsnummer 061 77 43 se mit Sitz K Horkám 2284/1, 149 00 Prag Chodov

„Zirkuspark – Kinderwelt“ wird nachfolgend „Kinderwelt“ genannt.

Die Kinderwelt ist für Kinder im Alter von 0 – 18 Jahren bestimmt und nach Schwierigkeitsgrad in Zonen eingeteilt.

Alle Kinder müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden, die während des ganzen Aufenthalts der Kinder in der Kinderwelt für die Kinder voll und ganz verantwortlich ist. Als Begleitperson ist eine Person ab 18 J. anzusehen.

Für eventuelle Unfälle der Kinder, die durch gefährliches Verhalten der Kinder verursacht werden, ist voll und ganz die volljährige Begleitperson verantwortlich.

Die Missachtung der Regeln der Kinderwelt und aggressives Verhalten von Kindern berechtigt das Personal, den konkreten Besucher von der Kinderwelt ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes zu verweisen.

Das Betreten der sog. sauberen Zone der Kinderwelt ist nur ohne Schuhe erlaubt, aus hygienischen Gründen müssen die Besucher Socken tragen.

Konsumiert dürfen nur die im Restaurant „Zirkus Park“ gekauften Speisen und Getränke werden, abgesehen von der Säuglingsnahrung und Lebensmitteln für Personen mit speziellen diätischen Bedürfnissen und mit Allergien.

In der sog. sauberen Zone der Kinderwelt dürfen keine Speisen, Getränke, Süßigkeiten, Kaugummis konsumiert werden.

In der ganzen Kinderwelt gilt das Rauchverbot und für Tiere ist der Zutritt verboten.

Die Räume der Kinderwelt werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht, mit dem Betreten der Kinderwelt erteilen die Besucher ihre ausdrückliche Zustimmung zu den Videoaufzeichnungen.

Das Fotografiren für professionelle Zwecke oder für die Presse ist nur nach vorheriger Zustimmung durch die Geschäftsleitung erlaubt.

Alle Attraktionen der Kinderwelt sind mit einem Sicherheitszertifikat in Einklang mit den tschechischen Rechtsvorschriften und den Rechtsvorschriften der Europäischen Union versehen (Normen ČSN EN 1176-1 ed.2: 2018 und ČSN EN 1176-10:2009, STN EN 13219:2009, STN EN 1176-1:2009, STN EN 1176-7:2009)

Für die Sicherheit der jeweiligen Attraktionen der Kinderwelt haftet der Hersteller und Lieferant mit seinen Zertifikaten, die einzelnen Attraktionen der Kinderwelt werden regelmäßig kontrolliert und bei den Attraktionen werden regelmäßige Revisionen durchgeführt.

Die Mitarbeiter der Kinderwelt tragen Kleidung mit dem Logo der Gesellschaft und wurden für Notfälle geschult.

Die Mitarbeiter bzw. das Personal müssen über sämtliche Unfälle informiert werden, das Personal ist gleichzeitig in der Lage, erste Hilfe zu leisten.

Bitte beachten Sie die Weisungen des Personals, der einzelnen Mitarbeiter und die Informationen auf den Tafeln bei den jeweiligen Attraktionen der Kinderwelt.

Alle, die konkrete Attraktionen der Kinderwelt betreten, dürfen keine Tücher, keine Schals, keinen Schmuck und keine Gürtelschnallen tragen bzw. dabei haben.

In die Kinderwelt dürfen keine Sachen, Gegenstände oder Stoffe eingebracht werden, die das Leben und die Gesundheit der Kinder in der Kinderwelt gefährden könnten, und zwar insbesondere keine reizbaren chemischen Stoffe, keine Pyrotechnik, Waffen, Streichhölzer, Feuerzeuge, keine scharfen Gegenstände.

Der Besucher haftet bei Nutzung der Anlagen der Kinderwelt für die fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden sowie für die anderen Besucher verursachten Schäden.

Zwecks Gewährleistung der möglichst höchsten Sicherheit aller Besucher der Kinderwelt ist es im ganzen Areal der Kinderwelt verboten, eigenes Spielzeug zu benutzen.

Es ist verboten, auf den Netzen der Attraktionen zu klettern und auf den Rutschen hochzuklettern (innen und außen).

Die Begleitung darf die Spielkonstruktion mit dem Kind betreten, wobei für die Begleitung dieselben Regeln wie für die Kinder gelten.

Die Kinderwelt dürfen keine Personen betreten, die an einer ansteckenden Krankheit oder an Übelkeit leiden, und das Betreten der Kinderwelt ist auch Personen in der Quarantäne verboten.

Die Besucher sind für Verlust, Diebstahl oder Schaden an beweglichen Sachen während des Aufenthalts in der Kinderwelt verantwortlich und zwar dann, wenn der Besucher die dazu bestimmten Räume nicht zur sicheren Aufbewahrung solcher Sachen genutzt hat.

Für Kinderwagen ist der Bereich vor der Umkleide bestimmt, dieser Bereich ist mit einem Piktogramm markiert und für die in den Kinderwagen aufbewahrten Sachen sind die Besucher verantwortlich.

Bei der Überschreitung der Kapazität der Kinderwelt sind die Mitarbeiter verpflichtet, aus Sicherheitsgründen keine weiteren Besucher ins Areal hineinzulassen, in diesem Fall ist mit einer Wartezeit zu rechnen.

Für das Betreten der Kinderwelt werden Gebühren erhoben, siehe die Preisliste.

Die Kinderwelt ist für Besucher täglich von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr geöffnet.

Betriebsordnung und Besucherordnung
„Zirkuspark – der Kinderwelt“

der sich im Einkaufszentrum Olympie Teplice, Srbická 464, 415 01, befindet
Betreiber: BOWNESSIE s.r.o., Identifikationsnummer 061 77 43 se mit Sitz K Horkám 2284/1, 149 00 Prag Chodov

Verzeichnis der einzelnen Attraktionen der Kinderwelt

  1. HADO MONSTER BATTLE – saubere Zone
  2. VIRTUELLE REALITÄT BEAT SABER – saubere Zone
  3. AIR PARK – saubere Zone
  4. LABYRINTH – saubere Zone
  5. HÜPFPUDDING – saubere Zone
  6. 5D KINO – saubere Zone
  7. ELEKTROAUTOS – saubere Zone
  8. KNOOCKER – saubere Zone
  9. ZWEI TÜRME – saubere Zone – saubere Zone
  10. BABYECKE– saubere Zone
  11. TRAMPOLINE – saubere Zone
  12. KINDERSCHAUKELN – saubere Zone
  13. KINDERZUG – saubere Zone
  14. KARUSSELL – saubere Zone
  15. SPIELAUTOMATEN – saubere Zone

Schulen und Kindergärten

Gruppenbesuche von Kindern aus Kindergärten und Grundschulen können für Wochentage von 9:00 bis 15:00 mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Schulferien vereinbart werden.

Die Kinder dürfen keine Kaugummis kauen und in die Spielkonstruktion dürfen weder Speisen noch Getränke eingebracht werden.

Die Kinder dürfen nichts um den Hals oder um die Hüfte tragen – Schlüsseletuis, Geldbörsen, Schmuck, Kopftücher, Schals, scharfe Gegenstände, große Ohrringe.

Aus hygienischen Gründen müssen sowohl Kinder als auch Erwachsene, die eine Spielkonstruktion betreten, Socken tragen.

Kinderfeste

Ein Kinderfest kann ab einer Mindestanzahl von ____ Kindern bestellt werden. Die Dekoration wird der gemeldeten Anzahl der Teilnehmer angepasst.

Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist abgesehen von der Geburtstagstorte verboten.